„abbedungen“ ist die Partizip‑II‑Form des unregelmäßigen Verbs abdingen und bedeutet vertraglich ausgeschlossen oder abweichend vereinbart. Der Begriff stammt aus dem juristischen Fachvokabular und beschreibt das Außerkraftsetzen einer gesetzlichen Regelung durch eine vertragliche Abrede.
Synonyme zu „abbedungen“
vertraglich ausgeschlossen
ausgeschlossen
wegbedingt
derogiert
aufgehoben
abweichend vereinbart
nicht vereinbart
wegbedungen
abbedingen
Gegenteile & Gegenstücke
bedungen
festgelegt
ausbedungen
Was bedeutet „abbedungen“?
„abbedungen“ ist die Partizip‑II‑Form des unregelmäßigen Verbs abdingen (Präteritum: bedang ab). Es beschreibt den rechtlichen Vorgang, eine gesetzliche Regelung durch eine vertragliche Vereinbarung außer Kraft zu setzen oder abweichend zu regeln. Der Begriff wird vor allem im Zivilrecht (z. B. BGB) und im Arbeitsrecht verwendet, wenn Parteien von dispositiven Gesetzesnormen abweichen möchten.
Wortart: Partizip II (unregelmäßiges Verb)
Anderes Wort für: vertraglich ausgeschlossen, abbedingt
„abbedungen“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Was bedeutet „abbedungen“ genau?
„abbedungen“ ist die Partizip‑II‑Form von „abdingen“ und beschreibt den rechtlichen Vorgang, eine gesetzliche Regelung durch eine vertragliche Vereinbarung auszuschließen oder abweichend zu regeln. Der Begriff wird vor allem im deutschen Zivilrecht (BGB) und Arbeitsrecht verwendet.
Welche Synonyme gibt es für „abbedungen“?
Häufige Synonyme sind „vertraglich ausgeschlossen“, „abbedingt“, „wegbedingt“ und „derogiert“. Umgangssprachlich wird oft „ausgeschlossen“ verwendet, im juristischen Kontext auch „aufgehoben“.
Ist „abbedungen“ ein juristischer Fachbegriff?
Ja, „abbedungen“ stammt aus der Rechtssprache und wird häufig in Vertragstexten, Urteilen und Gesetzeskommentaren verwendet. Es bezeichnet das Abweichen von dispositiven Gesetzesnormen durch eine Parteivereinbarung und ist ein fester Bestandteil des juristischen Fachvokabulars.